Erste Hilfe
In Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, erste Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss . Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann, schuldig. Frischen Sie Ihre Erste- Hilfe- Kenntnisse regelmäßig auf, jederzeit könnte die Situation kommen, wo Sie richtig handeln müssen. Wir bei der Feuerwehr sind nicht mehr als andere Bürger in Erster Hilfe ausgebildet, von uns wird aber umsichtiges und richtiges handeln erwartet, deshalb frischen wir unsere Kenntnisse regelmäßig auf.
|
Hier gibt es das
Dokument als PDF-Datei.